Hier mal ein paar Hinweise zu was wir Verpflichtet sind und oder auch nicht.
Wir Quadfahrer sind nicht verpflichtet eine Warnweste mit zu führen.
[BLINK]Ausnahmeregelung:[/BLINK]
Bei einer Gewerblichen Nutzung des Quads besteht allerdings sehr wohl die Mitführpflicht einer Warnweste
Laut StVZO sind wir dazu verpflichtet ein Warndreieck mit zu führen!
Gleiches gilt für den Verbandskasten mit einer DIN 13164, dieser ist ebenso Pflicht.
Zulassung für die Autobahn:
Es müssen mehr als 60Km/h in den Papieren Eingetragen sein um auf der Autobahn fahren zu dürfen (Autobahnzulassung)!
AUK = Abgasuntersuchung für Krafträder (Beim PKW ist es die ASU)
Darunter fallen alle Krafträder mit eigenem Amtlichen Kennzeichen und einer Erstzulassung ab dem 01.01.1989
Krafträder im Sinne der EU-Fahrzeugklassifikationen sind u.a.:
Quads (VKP = Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) mit einem Leergewicht bis Einschließlich 400 kg und einer Leistung bis Einschließlich 15KW
Bei Quad´s ohne Katalysator oder mit einem ungeregelten Katalysator darf das Meßgerät die Grenze von 4,5 % nicht überschreiten (Meine 250er hatte damals einen Wert von über 10% :smile: aber dank des lieben TÜV Menschen hatte ich dann schnell einen verstellten Vergaser :mad: aber dafür die Mindestgrenze erreicht).
Für Fahrzeuge mit einem Geregelten Katalysator da gilt eine Grenze von 0,3 %
Von der AUK ausgeschlossen sind allerdings Fahrzeuge unter 50ccm und Quad´s die eine Zugmaschinen Zulassung haben.
Erfreulich ist auch das wir (noch) keine Feinstaubplakette
brauchen.
Dann noch etwas zur Mindestprofiltiefe unserer Gummi´s
Hier gilt, genau wie bei PKW´s eine Mindestprofiltiefe von 1,6mm!
Werden diese unterschritten sind mal eben 50€ fällig und das Punktekonto in Flensburg blüht um ganze 3 Punkte mehr auf.
Ich werde diese Hinweise von Zeit zu Zeit erweitern und Fortführen, nur für Heute sollte das erstmal reichen.