Hey Folks,
nach etwas längerer Abwesenheit melde ich mich mit folgendem Anliegen zurück:
Ich habe im Forum viel über das Stutzen der Verkleidung / Radabdeckungen gelesen, aber immer sind die Themen im Sand verlaufen und keiner konnte sagen, was die Rennleitung oder der TüV dazu sagt.
Ich besitze eine SMC 520 RR mit LOF Zulassung und dem berühmten Eintrag im Fahrzeugschein: "Radabdeckung unzureichend" ... "Ausnahmegenehmigung" usw...
Wer hat denn jetzt von euch sein Schätzchen mal so richtig "beschnitten" und hat Erfahrungen beim TüV gemacht??? Der reine Menschenverstand würde ja sagen, dass ich theoretisch ohne Verkleidung fahren könnte, da ich ja sowieso eine Ausnahmegenehmigung habe, aber wie sieht es in der Realität aus?
Zur Info: Ich will nicht nur einige cm kürzen, sondern schon ziemlich viel entfernen. Schweißarbeiten und versetzen der Batterie und und und sind kein Problem!
Vielen Dank schonmal für euer Feedback!